Dr. Stefan Glaser
Als Rechtsanwalt berate ich meine Mandanten ausführlich in allen privatrechtlichen Angelegenheiten. Ich finde stets die bestmögliche Lösung für Ihr Problem! Dies betrifft auch die Vertretung in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten, wobei ich stets bemüht bin, zunächst eine sinnvolle und zufriedenstellende außergerichtliche Einigung zu finden.
Privatrecht - die Rechtsgebiete Ihrer Kanzlei in Ried im Innkreis
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in folgenden privatrechtlichen Angelegenheiten
(detaillierte Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten erhalten Sie per Mausklick):
Allgemeines Zivilrecht
Nach ausführlicher Erfassung der Sachverhaltsgrundlage erfolgt eine rechtliche Einschätzung der Ausgangssituation in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei schuldvertraglichen Streitigkeiten (Kauf, Tausch, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag usw.) im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse (wie Bereicherungsrecht usw.), konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Erbrecht sowie in sämtlichen im Zivilrecht möglichen Rechtsgebieten.
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Schadenersatz und Gewährleistung sind sehr häufig zentrales Thema bei einer anwaltlichen Tätigkeit. Vom Unfall und den daraus resultierenden Forderungen bis zum mängelbehafteten Produktkauf zieht sich die Spanne möglicher Interessenskonflikte. Hier sind die möglichen Forderungen des Mandanten durchzusetzen.
Vertragsrechtliche Prüfungen und Streitigkeiten
Das heutige Gesellschaftsleben ist durch eine Vielzahl von vertraglichen Bindungen gekennzeichnet. Hier sind die vertraglichen Grundlagen zu analysieren und die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag klar festzulegen, um die eigene Rechtsposition entsprechend beurteilen zu können. Strittige Forderungen aus Verträgen sind bei Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.
Kaufverträge, Liegenschafts- und Immobilienrecht
Der Liegenschaftskaufvertrag - von der Eigentumswohnung über das Einfamilienhaus bis zur Landwirtschaft - sowie Kaufverträge aller Art werden über meine Kanzlei abgewickelt. Nach Erfassung der Ausgangssituation wird ein Vertragsentwurf erstellt, dem Mandanten und dem Vertragspartner zugeschickt, in der Folge ausführlich besprochen und dann gegebenenfalls unterzeichnet.
Miet-Wohnrecht, Miet- und Pachtverträge
Miet- und Pachtverträge werden nach ausführlicher Information als Entwurf für Mandanten und Vertragspartner erstellt und in der Folge ausführlich besprochen.
Ehescheidungsrecht, einvernehmliche Ehescheidungen
Eheliche Konflikte und daraus resultierende Ehescheidungen bedürfen einer besonders sensiblen Behandlung. Hier steht im Vordergrund, eine möglichst konfliktarme und rasche Regelung im Sinne des Mandanten zu finden.
Unterhaltsrecht und Familienrecht
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, besuchsrechtliche Streitigkeiten und damit einhergehende Konfliktregelungen - nach Möglichkeit einvernehmlich, wenn notwendig auch gerichtlich - stehen hier im Vordergrund.
Bauwerkvertragsrecht
Baurechtliche Streitigkeiten bei der Errichtung eines Wohnhauses, Beauftragung verschiedener Professionisten usw. bedürfen neben den rechtlichen Grundlagen besonderer Kenntnisse im technischen Bereich. Hier habe ich mir aufgrund zahlreicher Verfahrensstreitigkeiten umfangreiche technische Kenntnisse angeeignet.
Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht
Die OÖ Bauordnung mit Nebengesetzen und das Raumordnungsrecht mit Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen usw. sind Gegenstände dieser Rechtsmaterie und bedürfen häufig der Beratung und Vertretung gegenüber den Behörden.
Versicherungsrecht
Versicherungsrechtliche Streitigkeiten, wie Konflikte mit der Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung sowie sonstigen Versicherungen, können häufig im außergerichtlichen Wege einvernehmlich - gegebenenfalls auch gerichtlich - geregelt werden.
Privatkonkurse
Die zumindest mittelfristige Entschuldung des Mandanten steht hier im Vordergrund. Dies bedarf einer besonderen Analyse der gesamten Umstände und eines klaren Konzeptes. Je nach Fall ist hier eine außergerichtliche Lösung im Rahmen eines außergerichtlichen Ausgleiches oder letztlich das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren anzubieten. Letztendlich ist eine Entschuldung fast immer möglich.
Die präzise Überprüfung der Rechtslage, eine Einschätzung der möglichen Prozessaussichten und die jeweiligen wirtschaftlichen Aspekte sind bei jedem Fall absolut vorrangig. Die Abwicklung jeder privatrechtlichen Angelegenheit erfolgt ganz nach den Prinzipien unserer Kanzlei, nämlich im Sinne vertrauensvoller Kooperation und absoluter Zuverlässigkeit.
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